17 neue Wohneinheiten an der Altenhammstraße

Die Fläche neben dem Heimathaus Herbern, die seit über 20 Jahren brach liegt, dürfte bald bebaut werden. Die Gemeinde ist dabei, für ein Wohnprojekt den Bebauungsplan zu ändern.

Die Gaststätte Strunk ist Geschichte, doch die gegenwärtige Situation auf dem Grundstück des einstigen Lokals dürfte ebenfalls bald ein Ende haben. Anfang des neuen Jahrtausends fiel die Gaststätte der Abrissbirne zum Opfer. Mehr als 20 Jahre haben sich Anlieger und Anwohner des Umfeldes an die Brache gewöhnt. Deren Ende ist in Sicht, denn die Bagger scharren quasi schon mit den Schaufeln. Im Bauausschuss wurden jetzt die Weichen dafür gestellt, dass das Areal nun für den "Wohnpark Herbern" genutzt werden kann.

Jetzt bewegt sich etwas, denn im Bau-, Planungsausschuss wurde über Baupläne berichtet, die es nötig machen, den Bebauungsplan zu ändern. Geplant ist der Bau vom „Wohnpark Herbern“ auf dem Grundstück der Altenhammstraße 18. Nach weiteren Gesprächen und der Überarbeitung des Konzeptes gemäß den politisch formulierten Hinweisen liegen nun die aktuellen Planungen für das Projekt vor und es gilt, die Umsetzung des Entwurfskonzeptes planungsrechtlich zu begleiten, so der Wortlaut der Verwaltungsvorlage vom 28. November.

Unter den Mitgliedern des Bauausschusses herrschte große Einigkeit zu einer Nachverdichtung in diesem Bereich. Aus diesem Grund haben die Ausschussmitglieder der Aufstellung der 13. Änderung des Bebauungsplanes „Altenhamm“ einstimmig zugestimmt.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll jetzt die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung neuer baulicher Anlagen im Sinne einer Nachverdichtung geschaffen werden. Das Gebäude wird zweigeschossig, mit ausgebautem Dachgeschoss und einer Teilunterkellerung. Es beinhaltet voraussichtlich 17 Wohneinheiten.

Laut der Pläne ist beabsichtigt, das Gebäude im münsterländischem Architekturstil zu errichten – insbesondere vor dem Hintergrund des benachbarten historischen Heimathauses. Es werden 18 Stellplätze auf dem Grundstück errichtet. Pro Wohneinheit ein Stellplatz und zusätzlich einer für Besuch oder Pflegekräfte.