Führerscheinumtausch: Frist endet im Januar 2027
Ascheberg/Herbern/Davensberg. Für zahlreiche Autofahrer steht der nächste verpflichtende Führerscheinumtausch an. Wer einen Kartenführerschein besitzt, der zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurde, muss diesen bis spätestens 19. Januar 2027 umtauschen. Die Regelung betrifft auch Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ascheberg.
Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum auf der Vorderseite des Führerscheins im Feld 4a. Eine Ausnahme gilt für Personen, die vor 1953 geboren wurden. Sie haben grundsätzlich bis zum 19. Januar 2033 Zeit.
Der Umtausch kann beim Bürgerservice der Gemeinde Ascheberg beantragt werden. Das Rathaus an der Dieningstraße 7 ist montags bis freitags von 8 bis 12.30 Uhr sowie dienstags zusätzlich von 13.30 bis 17 Uhr und donnerstags von 13.30 bis 16 Uhr geöffnet.
Das Bürgeramt Herbern am Benediktus-Kirchplatz 1 ist dienstags von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr sowie donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr erreichbar.
Benötigt werden der bisherige Führerschein, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto. Die Gebühr beträgt 32,80 Euro. Eine erneute Fahrprüfung ist nicht erforderlich.
Wer die Umtauschfrist versäumt, riskiert bei einer Kontrolle ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen.
Betroffene Autofahrer sollten daher frühzeitig das Ausstellungsdatum ihres Führerscheins prüfen und den Umtausch rechtzeitig beantragen. Weitere Informationen gibt es unter www.ascheberg.de.
Claudia Neuburg, Mitarbeiterin des Bürgeramts der Gemeinde Ascheberg, ist eine der Ansprechpartnerinnen für den verpflichtenden Führerscheinumtausch. Betroffene sollten ihren Antrag rechtzeitig vor Ablauf der Frist am 19. Januar 2027 stellen.