Reparieren statt wegwerfen: Neues Recht fordert den Handel

Das neue Recht auf Reparatur soll dafür sorgen, dass Elektrogeräte länger genutzt und weniger schnell ersetzt werden. Für Verbraucher bringt es zusätzliche Rechte, für Händler neue Anforderungen. Thomas Huesmann von Hausgeräte Huesmann in Herbern erklärt, was die Neuregelung für seinen Betrieb bedeutet.

HERBERN. Reparieren oder neu kaufen? Wenn Waschmaschine, Staubsauger oder ein anderes Elektrogerät den Dienst verweigert, stellt sich diese Frage schnell. Seit Anfang August haben Verbraucher dabei mehr Rechte. Mit der Umsetzung der europäischen Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ soll es attraktiver werden, defekte Geräte instand setzen zu lassen, anstatt sie durch neue zu ersetzen.

Für bestimmte Produktgruppen müssen Hersteller Reparaturen auch nach Ablauf der Gewährleistung ermöglichen, Ersatzteile bereitstellen und dürfen eine Instandsetzung nicht unnötig erschweren. Auch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung wird die Reparatur gestärkt: Entscheiden sich Verbraucher dafür, verlängert sich die Gewährleistungsfrist. Kaufbelege, Rechnungen und Reparaturprotokolle sollten daher gut aufbewahrt werden, falls später Ansprüche geltend gemacht werden müssen.

Staubsauger häufig in der Werkstatt

Für Thomas Huesmann, Geschäftsführer von Hausgeräte Huesmann in Herbern, sind Reparaturen ohnehin fester Bestandteil des Geschäfts. Das Fachgeschäft verfügt über einen eigenen Kundendienst und führt Reparaturen selbst durch. Besonders häufig landen Staubsauger in der Werkstatt.

Im Arbeitsalltag macht sich das neue Recht bislang allerdings kaum bemerkbar. Weder bei den Reparaturanfragen noch in der Beratung beobachtet Huesmann bisher größere Veränderungen. Dennoch hat sich das Team frühzeitig mit den neuen Vorgaben beschäftigt. In internen Besprechungen ging es vor allem um die praktische Umsetzung und darum, was die Regelungen für die Mitarbeiter im täglichen Kundenkontakt bedeuten.

Wie stark sich die Neuerungen künftig auf die Beratung auswirken werden, lässt sich nach Einschätzung Huesmanns noch nicht absehen. Mit einem grundsätzlich höheren Arbeitsaufwand rechnet er zwar nicht. Allerdings könnten sich die zusätzlichen Anforderungen seiner Einschätzung nach bei den Gerätepreisen bemerkbar machen.

Reparierbarkeit könnte beim Kauf wichtiger werden

Auch das Kaufverhalten dürfte sich langfristig verändern. „Das Kaufverhalten wird dadurch definitiv beeinflusst“, ist Huesmann überzeugt. Wie gut sich ein Gerät reparieren lässt und wie lange Ersatzteile verfügbar sind, könnte für Kunden bei einer Neuanschaffung künftig eine größere Rolle spielen.

Ob sich eine Reparatur tatsächlich lohnt, bleibt für den Fachmann vor allem eine wirtschaftliche Frage. Übersteigen die Reparaturkosten den Preis einer vergleichbaren Neuanschaffung, würde Huesmann eher zum Neukauf raten. Bleiben die Kosten darunter, kann es sinnvoll sein, das vorhandene Gerät weiter zu nutzen.

Eine entscheidende Rolle spielt dabei die Ersatzteilversorgung. Von den Herstellern wünscht sich Huesmann deshalb vor allem einen besseren Zugang zu Bauteilen. Denn selbst ein technisch reparierbares Gerät lässt sich nicht instand setzen, wenn das passende Ersatzteil fehlt.

Für den Einzelhandel betrachtet Huesmann die neuen Regelungen deshalb mit einer gewissen Skepsis. Sie seien für ihn zunächst „eher eine Belastung als eine Erleichterung“. Vor allem die praktische Umsetzung bringe neue Anforderungen mit sich.

Nicht zu lange warten

Damit es gar nicht erst zu größeren Schäden kommt, können Verbraucher selbst einiges tun. Huesmann empfiehlt, Elektrogeräte pfleglich zu behandeln und regelmäßig zu reinigen. Zeigen sich erste Auffälligkeiten, sollte man diese nicht ignorieren. „Bei einem Reparaturverdacht sollte man rechtzeitig handeln“, rät der Fachmann.

Denn hinter dem neuen Recht steckt letztlich ein Gedanke, den Huesmann schon lange zum Alltag gehört: Nicht jedes Gerät, das streikt, gehört gleich auf den Schrott. Manchmal braucht es statt eines neuen Gerätes nur das richtige Ersatzteil – und jemanden, der weiß, wo es hingehört.

Thomas Huesmann in seinem Fachgeschäft in Herbern. Reparaturen gehören für ihn schon lange zum Alltag – das neue Recht auf Reparatur bringt nun zusätzliche Anforderungen für Händler und Hersteller.

© Schütte