Vergabeleitfaden für das Feuerwehrgerätehaus an der Bernhardstraße ist online

Herbern. Die Feuerwehr hat noch nicht ihr neues Quartier an der Lindenstraße bezogen, aber die Gemeinde Ascheberg wird das Grundstück als Investorengrunstück im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens vergeben. Der Mindestkaufpreis des Grundstücks inklusive Gebäude liegt bei 140.000 Euro.  Höhere Kaufpreise werden als ein zusätzliches Vergabekriterium gewertet. Einen Vergabe-Leitfaden für das Investorengrundstück an der Bernhardstraße hat die Gemeinde Ascheberg jetzt auf ihrer Homepage und im aktuellen Amtsblatt veröffentlicht. Bewerbungen inklusive Grundkonzeptionen des geplanten Gebäudes können noch bis zum 5. Mai bei der Gemeinde eingereicht werden, heißt es im dortigen Bewerbungsverfahren. Investoren können sich ab sofort um das kommunale Grundstück bewerben, um dort Wohnraum zu schaffen.


Dabei verfolgt die Gemeinde das Ziel, der lokalen Bevölkerung sowie Beschäftigten der örtlichen Unternehmen bezahlbare Wohnungen zu bieten. Ein politisches Gremium – im konkreten Fall der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss (HFWA) des Rates – fällt die Entscheidung über den Verkauf des kommunalen Grundstücks an einen Investor. Eine Reihe von Aspekten wird laut Leitfaden bei der Vergabe eine Rolle spielen, allen voran ein wichtiger architektonischer Aspekt, nämlich der Erhalt des Turms des Feuerwehrgerätehauses. Dass Projekte, die den Feuerwehrturm erhalten und in den Neubau baulich integrieren, bevorzugt werden, war bereits vor rund einem Jahr Thema, als die mögliche Nachnutzung erstmals öffentlich diskutiert wurde. Weiterhin ist es ein Kriterium, ob sich der Vorschlag in das  nähere Umfeld städtebaulich gut einfügt. Ferner sollten ökologische Gesichtspunkte beachtet werden. 


Zudem besteht eine Verpflichtung, das Objekt für einen Zeitraum von 20 Jahren zu einem Mietpreis zu vermieten, der den öffentlich geförderten Mietpreis, der aktuell bei 6,50 Euro liegt, um nicht mehr als 20 Prozent übersteigt. Die Mieten dürfen ab der Bezugsfertigkeit um 1,5 Prozent pro Jahr – bezogen auf die Ausgangsmiete – erhöht werden. Für den Fall, dass die Käufer für die Errichtung des Bauvorhabens eine staatliche Förderung zur Schaffung von Sozialwohnungen erhalten, entfällt die Regelung zur Mietpreisbindung. 

Formlose Bewerbungen (inkl. Grundkonzeptionen des geplanten Gebäudes) können  bis zum 05.05.2025 per Mail an: hatebur@ascheberg.de verschickt werden. 

Weitere Informationen erhalten Interessierte unter:  www.ascheberg.de/bauen-wirtschaft/bauen-und-wohnen/investorengrundstuecke bei der Gemeinde.

Das Vergabeleitfaden für das Feuerwehrgerätehaus ist noch bis zum 5. Mai online. Der Mindestkaufpreis des Grundstücks inklusive Gebäude liegt bei 140.000 Euro.

© Schütte