Neuverpachtung der Jagdgenossenschaften in Herbern und Umgebung

Die Mitglieder(in) der gemeinschaftlichen Jagdgenossenschaften Herbern II Arup,

Herbern III Forsthövel-Nord, Herbern VI Obernordick und Herbern VII Ondrup werden hiermit gemäß § 9 (2) der Jagdgenossenschaftssatzung vom 26.04.2022 zu einer Jagdverpachtungsversammlung eingeladen.

Diese findet am Dienstag, den 26.11.2024 um 19.30 Uhr in der Gaststätte

Zur alten Mühle, Werner Straße 1, 59387 Ascheberg“, mit der unten stehenden Tagesordnung, statt.

Zur Teilnahme an der Genossenschaftsversammlung sind die Mitglieder(in) der Jagdgenossenschaft berechtigt. Die einzelnen Jagdgenossenschaftsgebiete können den beigefügten Übersichten entnommen werden.

Sie können sich durch ihre gesetzlichen Vertreter(innen) oder nach Maßgabe

des § 10 Absatz 4 in der Satzung durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Ein bevollmächtigte(r) Vertreter(in) darf gemäß der vorgenannten Satzung nur einen Jagdgenossen(in) vertreten.

 Gez. Andreas Herb-Forsthövel

Jagdvorsteher

Tagesordnung

  • Neuverpachtung der Jagdgenossenschaft Herbern II Arup zum 1. April 2025

  • Neuverpachtung der Jagdgenossenschaft Herbern III Forsthövel-Nord zum 1. April 2025

  • Neuverpachtung der Jagdgenossenschaft Herbern VI Obernordick zum 1. April 2025

  • Neuverpachtung der Jagdgenossenschaft Herbern VII Ondrup zum 1. April 2025

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